Die Brexit-Folgen für die Wirtschaft
07.07.2016
07.07.2016
06.07.2016
Vorbilder sind die Staatsfonds Norwegens und Schwedens: Nach dem Willen dreier hessischer Minister und ihrer Unterstützer soll auch in Deutschland ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ auf Fondsbasis eingeführt werden – eine staatliche kapitalgedeckte Säule der Altersversorgung, um das an seine Grenzen gelangte umlagefinanzierte Rentensystem zu ergänzen.
Die Befürworter argumentieren mit geringen Kosten, da der Staatsfonds ohne eigenes Gewinninteresse arbeiten würde. Zudem würde er eine höhere Reichweite erwarten lassen als private Vorsorgeprodukte. In Umfragen zeigen sich die Bundesbürger offen für die Idee einer „Deutschland-Rente“. Doch Kritiker werfen Fragen auf: etwa, ob die Kostenvorteile wirklich so groß wären, wenn die Beiträge nicht wie in Schweden und Norwegen automatisch eingezogen würden, sondern zunächst akquiriert werden müssten. Auch wie eine spätere Rentenzahlung organisiert werden könnte, ist offen. Hauptkritikpunkt aber ist die Gefahr, dass die Politik in Zeiten knapper Kassen ungeniert in die Fondskasse greift – wie unter anderem in Norwegen, Irland und Polen bereits geschehen.
Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
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Nach dem Abschluss eines Studiums oder einer anderen Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der auch versicherungstechnisch neue Anforderungen stellt. Welche Policen sind nun unverzichtbar?
Neben dieser Kernvorsorge können je nach persönlichen Umständen auch weitere Policen sinnvoll sein, etwa eine Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Idealerweise sollten sich Berufseinsteiger individuell zu ihrem Versicherungsschutz beraten lassen.
Das Fahrrad ist längst mehr als ein bloß praktisches Fortbewegungsmittel, es ist ein Lifestyle-Produkt und Statussymbol – und manche Exemplare sind entsprechend kostspielig. Damit drängt sich die Frage auf, ob und wie man ein hochwertiges Rad versichern sollte.
In der Regel ist ein Fahrraddiebstahl aus Haus oder Wohnung über die Hausratversicherung abgedeckt. Diebstähle im Freien – trotz solider Sicherung – kann man mit einer Extraklausel einschließen, allerdings gilt hier eine Maximalerstattung von meist 1 Prozent der Versicherungssumme; eine Erhöhung kann gegen entsprechenden Aufpreis vereinbart werden. Manche vor allem ältere Policen enthalten noch eine Nachtzeitklausel, die den Schutz zwischen 22 und 6 Uhr aushebelt.
Daneben gibt es gegen Vandalismus oder gegen die Schäden selbst verursachter Unfälle noch Spezialversicherungen, wie auch für den Diebstahlschutz besonders teurer Räder. Hier muss man immer abwägen, wie der Versicherungsbeitrag zum Wert des Fahrrads im Verhältnis steht. Beitragssenkend kann sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall auswirken.
Häufig werden wertvolle Güter wie Laptops, Navis, Smartphones oder Designerkleidung im Auto gelassen und dann nach einem Aufbruch entwendet. Viele Betroffene fragen sich dann, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Vorab: Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Auto gelagert werden, und wenn es doch erforderlich ist, dann sollten sie zumindest nicht von außen sichtbar sein. Zudem versteht es sich von selbst, dass das Auto immer verschlossen werden muss. Ansonsten droht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, der mit einer Leistungsverweigerung oder -einschränkung verbunden ist.
Für mit dem Auto verbundene Geräte wie ab Werk gelieferte Navis oder das Audiosystem ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig, sofern sie in der den Bedingungen beigefügten Teileliste aufgeführt sind (in der Regel werden maximal 1.000 Euro erstattet). Alternativ decken viele Hausratversicherungen auch Diebstähle aus verschlossenen Kfz ab, gegebenenfalls muss dieser Punkt eigens mitversichert werden (ebenfalls mit Maximalsummen). Zudem kann bei Diebstählen aus einem gesicherten Parkhaus die Außenversicherung der Hausratpolice greifen, die die ansonsten auch versicherten Gegenstände (in der Regel bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme) umfasst.
21.04.2016
Dass die Immobilienpreise in den deutschen Metropolen mal wieder einen satten Anstieg verzeichnet haben, ist mittlerweile eine regelmäßig wiederkehrende Nachricht. In die Reihe der Mahner, die aufgrund dieser Entwicklung eine Überhitzung befürchten, reiht sich nun auch der Chefvolkswirt der Commerzbank, Jörg Krämer. Seiner Ansicht nach befeuert die EZB auf zweierlei Weise den Immobilienmarkt: Zum einen trägt die Niedrigzinspolitik zur unverändert wachsenden Beliebtheit der Immobilie als Anlageobjekt bei; zum anderen wurde jüngst der ohnehin schon große Kreis möglicher Käufer durch den Nullzins noch einmal erweitert. Auch wenig solvente Menschen könnten nun zugreifen.
Kann hierzulande passieren, was sich vor einem Jahrzehnt in den USA mit der Subprime-Krise ereignete? Eine riesige Blase, die irgendwann platzt und enorme Vermögenswerte vernichtet? Eine solche Gefahr sehen die meisten Marktbeobachter nach wie vor nicht. Die Nachfrage wird in perspektivreichen Städten noch viele Jahre lang das Angebot übersteigen, zum Leidwesen der Interessenten, zur Freude der Immobilienbesitzer. Mit anderen Worten: Die Fundamentaldaten stimmen. Lediglich an einigen „Hot Spots“ dürfte früher oder später mit Korrekturen zu rechnen sein.
Der Versichererverband GDV hat neue Empfehlungen für die Gestaltung der Standmitteilungen formuliert, mit denen Lebens- und Rentenversicherungskunden jährlich über ihr aktuelles Vertragsguthaben und ihre Rentenprognose informiert werden. In Zukunft sollen die Schreiben auch für Versicherungslaien leichter verständlich sein.
Mit wissenschaftlicher Unterstützung wurden allgemeinsprachliche Alternativen für typische „Versicherungsdeutsch“-Formulierungen erarbeitet. Für einige Stellen wird auch empfohlen, auf Tabellen statt auf Fließtext zu setzen. Der Unterschied zwischen garantierten und möglichen Leistungen soll stärker als bisher verdeutlicht werden. Zudem hält der GDV einige standardmäßig enthaltene Informationen für verzichtbar, während er hier und da flankierende Erläuterungen oder Beispielrechnungen anrät. Wer also bisher mit einem Stirnrunzeln über seine Standmitteilung gebeugt saß, kann Hoffnung schöpfen.
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