Wer während des Autofahrens mit dem Handy am Ohr telefoniert und nicht mithilfe einer Freisprechanlage, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist dies seit geraumer Zeit verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. In dem konkreten Fall hat das OLG einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund stattgegeben. Dabei wurde einem Mann ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro aufgebrummt, da er an einer roten Ampel bei einem mithilfe einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltetem Motor mit dem Handy am Ohr telefoniert hatte. Demnach ist man beim OLG der Ansicht, dass das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen nicht gelte, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei würde es außerdem nicht darum gehen, ob der Motor nun manuell oder automatisch abgestellt wurde. Im Gegensatz dazu müssen mit dem Handy am Ohr erwischte Autofahrer weiterhin mit einem seit Mai 2014 erhöhten Bußgeld von 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr rechnen. Allerdings kann es so richtig teuer werden, wenn man auf diese Weise einen Unfall verursacht. Wenn es um die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geht, kann ein Versicherer den Unfallverursacher, anders als im Fall von Alkohol am Steuer, nicht in Regress nehmen. In Bezug auf die Kaskoversicherung kann es jedoch richtig teuer werden. Der Unfallverursacher zahlt sogar komplett aus der eigenen Tasche, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Nettolohn optimieren
MVM Werner Schlüß | Keine KommentareWer denkt beim monatlichen Blick auf den Lohnzettel nicht gerne an eine richtige Gehaltserhöhung. Doch meist lässt sich das nicht so einfach realisieren, wie es wünschenswert wäre. Anders sieht es dagegen bei einem neuartigen Model der Nettolohnoptimierung aus. Das lässt sich einfach realisieren und führt schnell zu einem echten Plus beim Netto. Durch die Einbeziehung völlig legaler Steuersparmöglichkeiten, etwa durch die Nutzung von Sachbezügen oder spezieller Pauschalen, wie dem Verpflegungsmehraufwand, lässt sich aus einem bestehenden Gehalt mehr Netto herausholen. Dieser Zugewinn beim Netto kann wiederum in verbesserten Risikoschutz und höhere Altersabsicherung gesteckt werden, so dass der Arbeitnehmer am Ende für das gleiche Nettogehalt ein mehr an Leistungen hat. Durch die Umwidmung von normalen Gehaltsteilen in Sonderbestandteile wie Sachbezug oder andere Pauschalen reduziert sich das Bruttogehalt aus Sicht des Finanzamts deutlich. In der Folge sinken Abzüge für Lohnsteuer und Sozialabgaben, die das Netto für den Arbeitnehmer signifikant erhöhen. Um Nachteile aus den niedrigeren Sozialabgaben auszugleichen, findet automatisch eine Kompensation der entgangenen Leistungen durch private Absicherungen statt. Die Absicherung bleibt also jederzeit unverändert bestehen. Durch das nun freigewordene Netto können zusätzliche Absicherungsbausteine wie Berufsunfähigkeitsschutz (BU) oder Altersvorsorge angegangen werden, ohne dass der Arbeitnehmer etwas zusätzlich bezahlen muss. Speziell eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich dabei in mehrfacher Hinsicht lohnen. Zum einen wird statistisch gesehen jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Zum anderen ermöglicht das Modell auch eine Absicherung für risikoreiche Berufe, die sonst Probleme hierbei haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)